AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB) von Socialeap (Pascal Wünsche)

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AGB – Socialeap

1. Anwendungsbereich und Vertragspartner

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch künftige, Geschäftsbeziehungen zwischen Socialeap (vertreten durch Pascal Wünsche, nachfolgend „Agentur“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Als Unternehmer gilt hiernach auch, wer die Leistungen im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit beauftragt. Die Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu handeln.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Gleiches gilt für abweichende Vereinbarung hinsichtlich der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge. Derartige abweichenden individuelle Vereinbarungen bedürfen jedoch in jedem Fall der Schriftform.

1.5. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Onlinemarketing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content Creation und laufender Wartung von Websites. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Auftragsbestätigungen, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

2.2. Je nach vereinbarter Leistung kann es sich bei dem Vertrag um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB handeln (z.B. Wartungsverträge, laufende SEO-Betreuung, Beratung) oder um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB (z.B. Erstellung einer Website).

2.3. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, schuldet die Agentur bei Marketing- und Beratungsdienstleistungen (Dienstvertrag) nicht die Erreichung eines konkreten Erfolgs (z.B. eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung oder ein bestimmter Umsatz). Bei Kampagnenzielen handelt es sich nicht um einen unmittelbar durch die Tätigkeit herbeizuführenden Erfolg im Sinne eines Werkes nach § 631 ff. BGB, sondern um einen erhofften wirtschaftlichen Erfolg.

2.4. Verträge kommen zustande, wenn der Kunde ein Vertragsangebot der Agentur unterschreibt oder in sonstiger Weise akzeptiert bzw. bestätigt. Eine Bestätigung kann auch in Textform erfolgen. Die Angebote der Agentur sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum, sofern nicht anders vereinbart.

2.5. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden auszuhändigende Briefing oder die schriftliche/fernmündliche Mitteilung von Vorgaben. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

2.6. In Bezug auf die von der Agentur zu erbringenden Dienstleistungen steht der Agentur gegenüber dem Kunden ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

3. Preise, Bezahlung, Verzug

3.1. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und daraus resultierenden Beträge verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

3.2. Die Vergütung der Dienste der Agentur ist grundsätzlich nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist zur Zahlung fällig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Für die Zahlung maßgebend ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto der Agentur. Zahlungen werden entgegen den §§ 366, 367 BGB zunächst auf die jeweils älteste Hauptforderung angerechnet. Der Kunde ist daher im Hinblick auf seine Zahlungsverpflichtung vorleistungspflichtig.

3.3. Die Fristen für die Leistungserbringung durch die Agentur beginnen nicht, bevor nicht der fällig gestellte Rechnungsbetrag bei der Agentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungserbringung notwendigen Daten bei der Agentur vollständig vorliegen und die Gründe hierfür aus der Sphäre des Kunden stammen.

3.4. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, behält sich die Agentur vor, die Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zu verweigern bzw. nicht auszuführen. Die Agentur ist zudem zur Sperrung des Zugangs zu vereinbarten Leistungen berechtigt.

3.5. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens drei fälligen Zahlungen in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. Die Agentur ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

3.6. Bei Überschreitung der Zahlungstermine ist die Agentur berechtigt, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen, die aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung des Kunden entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3.7. Sofern eine Pauschalvergütung für Werkleistungen (z.B. Website-Erstellung) vereinbart wird, erfolgt die Zahlung in Raten gemäß der vertraglichen Vereinbarung (z.B. Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung, Raten nach Erreichen definierter Projektmeilensteine oder Abnahme). Sofern nicht anders vereinbart, ist mit Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Gesamtsumme fällig.

3.8. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.

4. Mehraufwand, Änderungen

4.1. Änderungs- oder Anpassungswünsche, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, stellen Sonderleistungen dar, welche nach zeitlichem Aufwand abgerechnet und gesondert berechnet werden. Die Agentur informiert den Kunden vorab über den voraussichtlichen Mehraufwand. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich, sofern es keine gesonderte Absprache gibt, nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz der Agentur i.H.v. 100,00 (netto).

4.2. Bei Abänderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Agentur durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1. Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit für Verträge über wiederkehrende Leistungen (z.B. Wartungs-, SEO- oder Betreuungsverträge) 12 Monate.

5.2. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.

5.3. Erfolgt bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestvertragslaufzeit.

5.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
• Der Kunde sich mit der fälligen Vergütung in Verzug befindet und trotz Mahnung und Fristsetzung die Zahlung nicht leistet.
• Der Kunde seine wesentlichen Mitwirkungspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt.

5.5. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.6. Bei Verträgen über einmalige Leistungen (Werkverträge) endet der Vertrag mit der Abnahme und Fertigstellung durch die Agentur.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß zu erbringen. Dazu gehört insbesondere die Bereitstellung aller für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Feedback und Freigaben innerhalb der vereinbarten Fristen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung oder den Erfolgseintritt, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt. Gleiches gilt, sofern die Agentur aufgrund fehlender Mitwirkungshandlungen des Kunden oder sonstigen Hinderungsgründen, welche aus der Sphäre des Kunden stammen daran gehindert sind, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

6.2. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich in elektronisch verwertbarer Form und angemessener Qualität zur Verfügung. Bilder sollten mindestens 1920px Pixel breit sein, Logos möglichst als Vektordatei (z. B. SVG) vorliegen.

6.3. Der Kunde stellt der Agentur alle erforderlichen Zugangsdaten (z.B. zum Hosting-Anbieter, CMS, Drittanbieter-Plattformen) für die Erstellung und Installation der Webseite zur Verfügung.

6.4. Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner der Agentur bereitsteht, sachkundig ist und bevollmächtigt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

6.5. Sofern die Agentur dem Kunden Vorschläge, Entwürfe oder Testversionen zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen und Beanstandungen sowie Änderungswünsche unverzüglich mitteilen. Die Agentur ist berechtigt, bei mangelnder Reaktion (z.B. nicht innerhalb von 10 Werktagen) das Projekt vorübergehend stillzulegen.

6.6. Verzögerungen, die infolge eines schuldhaften oder unvollständigen Mitwirkens des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und können Projektverzögerungen zur Folge haben. Für Kundenverzögerungen und daraus ergebende weitere Verzögerungen ist die Agentur nicht haftbar zu machen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung oder den Erfolgseintritt, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.

7. Pflichten des Kunden (Rechtliche Verantwortung)

7.1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten und Inhalte richtig und vollständig sind.

7.2. Der Kunde prüft, die von der Agentur übergebenen Unterlagen auf mögliche gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter, soweit diese vom Kunden eingebracht wurden.

7.3. Der Kunde ist für die Rechtskonformität der Werbemaßnahmen und der veröffentlichten Inhalte (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Bilder, Texte, Videos etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht die Rechte Dritter verletzen.

7.4. Der Kunde ist allein für die Rechtssicherheit der Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Disclaimer verantwortlich. Eine rechtliche Prüfung oder Bewertung der Website durch die Agentur ist nicht Bestandteil des Vertrags.

7.5. Der Kunde ist verpflichtet, für die Einhaltung geltender Gesetze zu sorgen, insbesondere des Strafrechts, des Datenschutzes, des Wettbewerbsrechts und der Urheber- und Markenrechte Dritter.

7.6. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und Vorkehrungen zur Datensicherheit zu treffen. Der Kunde wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

7.7. Es ist dem Kunden strikt untersagt, Schriftstücke, wie zum Beispiel Angebote, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen der Agentur an Dritte, insbesondere Mitbewerber, in irgendeiner Form weiterzuleiten.

8. Abnahme (Werkverträge)

8.1. Bei Werkverträgen (z.B. Website-Erstellung) erfolgt die Abnahme im Regelfall nach den einzelnen Projektphasen und endet in der Gesamtabnahme. Nach Fertigstellung der Leistung führt die Agentur eine Testphase durch, in der auch der Kunde die Funktionsfähigkeit überprüft.

8.2. Auftretende wesentliche Mängel sind der Agentur unverzüglich in Textform anzuzeigen.

8.3. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Webseite keine wesentlichen Mängel aufweist. Verweigert der Kunde die Abnahme oder nimmt er diese nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung zur Abnahme vor, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern die Agentur auf die Folgen einer unterlassenen Abnahme ausdrücklich hingewiesen hat und der Kunde keine wesentlichen Mängel in Textform angezeigt hat.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Die Agentur gewährleistet, dass die erstellte Webseite dem Vertrag entspricht und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten oder den gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.

9.2. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung der Agentur auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

9.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Inhalt der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Werbemaßnahmen.

9.4. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen oder Entwürfe.

9.5. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Vorgänge, die durch Drittanbieter (z.B. Google, Facebook) veranlasst werden, insbesondere die Entfernung einzelner Werbekampagnen oder Ranking-Veränderungen.

9.6. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

10. Freistellung durch den Kunden

10.1. Der Kunde steht dafür ein, dass sämtliche Materialien (Inhalte, Bilder, Texte, etc.), die der Agentur zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellt wurden, frei von Rechten Dritter sind.

10.2. Für den Fall, dass die Agentur im Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Materialien wegen Urheberrechtsverletzungen, Schutzrechtsverletzungen oder sonstiger Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde die Agentur von hierdurch entstehenden Schäden, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverfolgung oder -Verteidigung, auf erstes Anfordern hin frei.

11. Urheber- und Nutzungsrechte

11.1. Die von der Agentur erstellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (Werke) sind urheberrechtlich geschützt.

11.2. Nach vollständiger Entrichtung der Vergütung räumt die Agentur dem Kunden an der erstellten Webseite (Werkvertrag) das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist berechtigt, die Website uneingeschränkt zu nutzen, zu bearbeiten, zu verändern, an Dritte zu übertragen oder weiter zu veräußern, ohne dass hierfür eine weitere Zustimmung der Agentur erforderlich ist.

11.3. Die Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.

11.4. Bei der Verwendung von Drittmaterialien (z. B. Stockfotos, Icons, Plugins, Open-Source-Komponenten und Libraries) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Kunde verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten.

11.5. Die Agentur behält sich – auch im Falle der Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Kunden – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke (z.B. Eigenwerbung) vor.

11.6. Der Kunde erhält kein Miturheberrecht, auch wenn dieser durch Ratschläge, Ideen oder Anregungen im Schaffungsprozess eingebunden war.

11.7. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter im Original oder bei der Reproduktion nur geändert oder nachgeahmt werden, soweit die Agentur hierzu schriftlich zugestimmt hat, oder soweit die eingeräumten, uneingeschränkten Nutzungsrechte dies implizieren.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

12.1. Die Agentur ist berechtigt, die Ansprüche und Forderungen aus ihrer Geschäftsverbindung abzutreten. Sofern eine solche Forderungsabtretung durch die Agentur wahrgenommen wird, wird der Kunde aufgefordert an den Abtretungsempfänger zu zahlen. Eine leistungsbefreiende Zahlung erfolgt dann mit Eingang der Zahlung beim Abtretungsempfänger.

12.2. Der Kunde hat nur ein Aufrechnungsrecht mit den von der Agentur unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

13. Namensnennung und Referenzen

13.1. Die Agentur hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Der Kunde wird die Agentur an geeigneter Stelle der Webseite als Ersteller der Webseite nennen (z.B. durch Setzen eines sprechenden Links).

13.2. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet- und Socialmediaauftritt mit Namen, Firmenlogo und den Ergebnissen der Zusammenarbeit zu werben (Referenzhinweis). Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen.

14. Leistungen Dritter und Subunternehmer

14.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Sie haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

14.2. Sofern Leistungen von Dritten betroffen sind (z.B. Domainnutzung, Hosting, Fremdsoftware), übernimmt die Agentur keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung oder Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden. Es gelten die jeweiligen Haftungs- und Lizenzbestimmungen der Hersteller/Drittanbieter.

15. Geheimhaltung

15.1. Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr direkt oder indirekt während ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

15.2. Die Geheimhaltungspflicht dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses an.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur (Socialeap, Germering).

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten.

Stand: 11/2025